Arbeitsvertrag für Arbeitnehmer des Wach- und Sicherheitsgewerbes



Mit dem Arbeitsvertrag wird nach deutschem Recht ein privatrechtlich definiertes Schuldverhältnis über die Erbringung einer Dienst- bzw. Arbeitsleistung gegen Entgelt bzw. Lohn oder Gehalt begründet. Dieser Arbeitsvertrag richtet sich an Arbeitnehmer aus dem Bewachungsgewerbe auf tarifvertraglicher Grundlage. Der sensible Bereich der Sicherheit wird durch Geheimhaltungspflichten, Dienstmodalitäten wie Ausweise, Schusswaffen und Dienstkleidung umfassend geregelt. ...

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