Arbeitgeberdarlehensvertrag mit Schuldanerkenntnis



Mit einem Arbeitgeberdarlehen stellt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer einen über das Gehalt hinausgehenden Betrag zur Verfügung, für den er sonst einen Kredit in Anspruch nehmen müsste. Das Arbeitgeberdarlehen ist unabhängig von den Gehaltsansprüchen. Der Arbeitnehmer verpflichtet sich nach § 488 BGB zur Rückzahlung, deren Raten mit dem laufenden Gehalt verrechnet werden. Die vertraglichen Vereinbarungen regeln außerdem die Rückzahlung des Darlehens nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses....

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