Werkvertrag zur Erneuerung / Instandsetzung von Bodenbelägen
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Parkett-Abschliff, chemische Teppichreinigung oder Linoleumausbesserung: Das alles sind Arbeiten, die man besser dem Profi überlässt. Doch auch wenn der Umfang der Aufgaben klar erscheint, sollten beide Parteien nie auf einen schriftlichen Werkvertrag verzichten. Denn die Meinungen darüber, was zu leisten war, gehen im Nachhinein oft auseinander. Ein langwieriger, kostspieliger Rechtsstreit kann die Folge sein. Besonders wichtig: Regeln Sie Details zu Material, Gewährleistung und Abnahme!... |
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