Abmahnung wegen Teilnahme an einer Demonstration
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Die Teilnahme an Demonstrationen ist ein Grundrecht - aber nicht während der Arbeitszeit. Auch dann, wenn Ihr Mitarbeiter im Vorfeld seine Teilnahme angekündigt hat, darf er den Arbeitsplatz nicht einfach verlassen. Ein solches Verhalten sollten Sie unverzüglich abmahnen. Unser Muster zeigt Ihnen die korrekte Form. Achtung: Wenn es sich um eine gewerkschaftlich organisierte Demonstration handelt, kann im Einzelfall doch ein Demontrationsrecht bestehen. ... |
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