Bauabnahmeprotokoll gemäß §12 VOB/B
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Mit der Bauabnahme geht das Haus endgültig in den Besitz des Bauherrn über. Nun beginnt die Verjährungsfrist zu laufen und die Beweislast für eventuelle Baumängel geht auf den Bauherrn über. Umso wichtiger ist es, dass bei der Bauabnahme ein Protokoll angelegt wird. Im Bauabnahmeprotokoll werden die Mängel und die Stellungnahme des Auftraggebers festgehalten und geklärt, ob die Abnahme stattgefunden hat oder verweigert wurde. Ferner werden die Fristen für die Nachbesserungen festgelegt.... |
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