Besichtigungsverlangen einer Wohnung durch den Vermieter



Ein Besichtigungsverlangen des Vermieters kann nur aus wichtigem Grund ausgesprochen werden. Außerdem sollte die Besichtigung rechtzeitig, mindestens 24 Stunden im voraus, angekündigt werden. Als Termin für eine Besichtigung bieten sich die Werktage, vormittags 10 bis 13 Uhr, nachmittags 15 bis 18 Uhr an. In dringenden Fällen können Sie auch einen Besichtigungstermin am Wochenende vorschlagen. Den praktischen Musterbrief brauchen Sie nur noch downloaden und an Ihre konkrete Situation anpassen....

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Suchbegriffe: Besichtigung, Wohnungsbesichtigung, Mietsache, Wohnung, Ankündigung, Verlangen, Besichtigungsverlangen, Visite, Begutachtung, begutachten, besichtigen, ankündigen