Gegendarstellung zur Abmahnung eines Auszubildenden
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Eine Abmahnung sollten Sie in keinem Fall hinnehmen, auch wenn Sie sich noch in der Ausbildung befinden. Gerade Azubis werden vom Gesetzgeber besonders geschützt, denn sie sind noch auf dem Weg sich im Berufsleben einzufinden. Ihr Arbeitgeber darf daher nur mehrmalige oder besonders schwere Verstöße gegen den Ausbildungsvertrag abmahnen. In jedem Fall sollten Sie mit einer Gegendarstellung reagieren. Stellen Sie die Vorwürfe richtig. Nutzen Sie unseren Musterbrief als Formulierungshilfe.... |
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