Gegendarstellung zur Abmahnung wegen Besuchs betriebsfremder Personen
|
Am Arbeitsplatz darf man in der Regel keinen Besuch empfangen. Tun Sie dies doch, kann der Arbeitgeber mit einer Abmahnung reagieren. Diese sollten Sie jedoch nicht unkommentiert stehen lassen! Stellen Sie richtig, wie es zu diesem Besuch kam. Möglicherweise waren Ihre "Gäste" ungebeten, so wie in unserem fiktiven Muster-Beispiel. Verwenden Sie unsere Vorlage, um Ihre Gegendarstellung stilsicher und formal richtig abzugeben. Einfach downloaden, anpassen und Ihrem Vorgesetzten überreichen.... |
Suchbegriffe: Gegendarstellung, Abmahnung, Besuch am Arbeitsplatz, betriebsfremde

