Allgemeine Vollmacht



Mit der allgemeinen Vollmacht ermächtigen Sie als Vollmachtgeber einen Vollmachtnehmer in ihrem Namen Rechtsgeschäfte vorzunehmen, etwa Post entgegenzunehmen, Verträge zu schließen und aufzulösen, Erledigungen, Vorsorgen und Betreuungen zu übernehmen, Bankgeschäfte zu tätigen etc. Wegen der weitreichenden Befugnisse und Erlaubnisse versteht es sich von selbst, dass dieses Institut nur mit größter Sorgfalt, Ernsthaftigkeit und in gegenseitigem Vertrauen ausgeübt werden darf....

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