Anschreiben mit Informationen über Energieausweis an Mieter



Grundsätzlich sind Sie als Vermieter nicht verpflichtet, Ihren Mietern den Energieausweis vorzulegen. Diese Pflicht gilt nur für Neuvermietungen. Da die Energie-Verordnung jedoch ein aktuelles Thema ist, hatten Sie sicher schon Mieterfragen zum Energieausweis. Wenn Sie Ihren Mietern freiwillig Einblick in den Energieausweis gewähren, sollten Sie sich rechtlich absichern. Nutzen Sie unsere Muster-Vorlage, um Ihre Mieter formell und inhaltlich korrekt über den Energieausweis zu informieren....

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