Einzelverbindungsnachweis (Telefon- und Internetkosten)



Wenn Sie Ihren Telefon- oder Internetanschluss auch beruflich nutzen, haben Sie das berechtigte Interesse, die Werbungskosten von der Steuer abzusetzen. Eine Möglichkeit, dem Finanzamt die Höhe Ihrer beruflichen Telefon- und Internetkosten nachzuweisen, ist der Einzelverbindungsnachweis, in dem Sie Ihre Gesprächsteilnehmer, die Verbindungszeit und die Kosten einzeln notieren. Diese Excel-Tabelle müssen Sie mindestens drei Monate lang führen, damit sie vom Finanzamt anerkannt wird....

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