Ablehnung des Antrags auf Teilzeitarbeit



Ihr Arbeitnehmer möchte während der Elternzeit eine Teilzeitbeschäftigung aufnehmen? Egal, ob er das in Ihrem Betrieb oder bei einem anderen Arbeitgeber tun möchte: Als Arbeitgeber müssen Sie in der Regel zustimmen. Wenn allerdings dringende betriebliche Gründe dagegen sprechen, können Sie den Antrag Ihres Mitarbeiters ablehnen. Nutzen Sie unsere Mustervorlage, um Ihre Ablehnung korrekt zu formulieren. Fügen Sie nur noch Ihre individuelle Begründung ein....

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Suchbegriffe: Ablehnung, Verweigerung, Absage, Teilzeit, Elternzeit, Teilzeitarbeit, Reduzierung der Arbeitszeit, Verringerung der Arbeitsstunden, Erziehungsurlaub, ablehnen, verweigern, Antrag, Teilzeitarbeitsvertrag