Jugendschutzgesetz - Auszug zum Aushang



Ab dem 01.01.2009 ist es Kindern und Jugendlichen nicht mehr gestattet, Tabakwaren aus Automaten in Gaststätten, Verkaufsstellen oder in der Öffentlichkeit zu entnehmen. Alle Automaten müssen bis zu diesem Datum entsprechend umgerüstet sein. Dies gilt nicht, wenn ein Automat an einem für Kinder und Jugendliche unzugänglichen Ort aufgestellt ist. Die Änderung des Jugendschutzgesetzes verpflichtet alle Gastronomen und Hoteliers dazu, in ihren Betrieben eine neue Fassung des Gesetzes anzubringen....

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