Anpassung der Betriebskostenvorauszahlung
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Jeder Vermieter kennt das Problem der Betriebskosten. In der Regel steigen diese jährlich. Oft reichen die Vorauszahlungen des Mieters nicht aus und am Jahresende ergeben sich erhebliche Nachforderungen. Der Gesetzgeber hat für den Vermieter daher die Möglichkeit einer entsprechenden Anpassung vorgesehen. Voraussetzung ist aber, dass eine Betriebskostenabrechnung vorliegt. Nutzen Sie unseren Musterbrief, um Ihrem Mieter die Erhöhung rechtssicher mitzuteilen.... |
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