Gemeinschaftliches Testament für eingetragene Lebenspartner
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Für eingetragene Lebenspartner sieht das Bürgerliche Gesetzbuch die Möglichkeit vor, gemeinsam zu testieren. Mit diesem gemeinschaftlichen Testament legen Sie Ihren letzten Willen gemeinsam fest und binden sich gegenseitig an die getroffenen Vereinbarungen. Regeln Sie Erbeinsetzung, Vermächtnisse, Testamentsvollstreckung und Folgen der erneuten Eingehung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft und finden Sie so eine individuelle Regelung für Ihren Nachlass.... |
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