Kaufvertrag über eine Gartenlaube/ein Bootshaus
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Wenn Sie einen Kleingarten pachten, dann übernehmen Sie vom Vorgänger die Bepflanzung, die Laube und meist allerlei Gerätschaften. Viele verzichten auf einen schriftlichen Kaufvertrag, wenn eine Schätzung des Kleingartenvereins vorliegt. Doch Vorsicht: Das Gutachten bezieht sich nur auf Bepflanzung und Gebäude. Einrichtung und Gartenwerkzeug bleiben außen vor. Sichern Sie den Kauf des Gartenhauses vertraglich ab und halten Sie sämtliche Details schriftlich fest.... |
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