Hinweis des Vermieters auf Mieterhöhung durch Staffelmiete
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Grundsätzlich sind Sie als Vermieter zwar nicht dazu verpflichtet, den Mieter auf die erhöhte Staffelmiete hinzuweisen, doch aufpassen: Eine Kündigung wegen nicht gezahlter Erhöhungsbeträge kann rechtsmissbräuchlich sein, wenn ein solcher Hinweis fehlte. Ihr Mieter kann behaupten, er habe die Erhöhung lediglich übersehen. Unser Tipp: Nutzen Sie unsere praktische Vorlage und weisen Sie den Mieter rechtzeitig auf die Erhöhung hin.... |
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