Abmahnung wegen unentschuldigten Fehlens



Viele Arbeitnehmer denken, dass ein einmaliger Bummeltag ohne Konsequenzen bleibt. Besonders beliebt: Blaumachen zwischen zwei Krankschreibungen. Als Arbeitgeber dürfen Sie so ein Verhalten aber nicht hinnehmen. Denken Sie an die finanziellen Einbußen! Darüber hinaus spricht es sich im Betrieb schnell herum, wenn der Arbeitgeber auf unentschuldigtes Fehlen "tolerant" reagiert. Sprechen Sie zeitnah eine Abmahnung aus. In unserem Muster zeigen wir, wie Sie diese juristisch korrekt formulieren....

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