Vollmacht für eine Eigentümerversammlung



Als Besitzer einer Eigentumswohnung in einem Mehrfamilienhaus können Sie bei regelmäßigen Eigentümerversammlungen Ihre Rechte wahrnehmen und werden umfassend informiert. Deshalb ist die Teilnahme wichtig. Sollten Sie den Termin der Versammlung einmal nicht wahrnehmen können, lassen Sie sich am besten durch eine Person Ihres Vertrauens vertreten. Mit diesem Schreiben erteilen Sie Ihrem Vertreter die Vollmacht zur Teilnahme und zur Mitbestimmung in Ihrem Sinne....

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Suchbegriffe: Erteilung, Vollmacht, erteilen, ausstellen, Eigentümerversammlung, Vollmachtsurkunde, WEG, Wohnungseigentum, Wohnungsverwaltung