Verweigerung des Wehrdienstes



Sie können es nicht mit Ihrem Gewissen vereinbaren, zum Wehrdienst herangezogen zu werden? Gemäß Artikel 4 Abs. 3 Satz 1 GG können Sie den Kriegsdienst verweigern und statt dessen den so genannten Zivildienst ableisten. Mit dieser Vorlage für ein Schreiben an das Kreiswehrersatzamt können Sie als zur Wehrpflicht Herangezogener den Wehrdienst ganz einfach verweigern. Ergänzen Sie nur noch ein Schreiben, in dem Sie Ihre Gründe ausführlich schildern, und schicken Sie beides ab. Fertig! ...

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Suchbegriffe: Mitteilung, Verweigerung, Wehrdienst, Wehrdienstverweigerung, Kriegsdient, verweigern, Zivildienst, Bundeswehr, Kreiswehrersatzamt, Wehrpflicht