Betriebskostenverordnung (BetrKV)
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Die Betriebskostenverordnung (BetrKV) in der Fassung vom 27.11.2003 ist als Anlage dem Mietvertrag beizufügen. Sie gilt in Deutschland seit dem 1. Januar 2004 und basiert auf den Regelungen des § 27 II. Berechnungsverordnung sowie der Anlage 3 zur II. Berechnungsverordnung und löst diese als gesonderte Definition der Betriebskosten ab. Es ergeben sich keine Änderungen für ältere Mietverträge. Einfach downloaden, ausdrucken und sofort einsetzen! ... |
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