Betriebskostenverordnung (BetrKV)



Die Betriebskostenverordnung (BetrKV) in der Fassung vom 27.11.2003 ist als Anlage dem Mietvertrag beizufügen. Sie gilt in Deutschland seit dem 1. Januar 2004 und basiert auf den Regelungen des § 27 II. Berechnungsverordnung sowie der Anlage 3 zur II. Berechnungsverordnung und löst diese als gesonderte Definition der Betriebskosten ab. Es ergeben sich keine Änderungen für ältere Mietverträge. Einfach downloaden, ausdrucken und sofort einsetzen! ...

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