Steuer 2004 - Anlage V



In der Anlage V sind zu erklären: Einkünfte aus einem bebauten Grundstück, z.B. vermietetes Haus, vermietete Eigentumswohnung, einem selbst genutzten eigenen Haus / Eigentumswohnung, wenn einzelne Räume vermietet werden, allen unbebauten Grundstücken (z.B. Parkplatz), anderem unbeweglichem Vermögen (z.B. Schiffe) und Sachinbegriffen (z.B. Geschäftseinrichtung) sowie aus Überlassung von Rechten, z.B. Erbbaurechte, Urheberrechte, Kiesausbeuterechte, Untervermietung von gemieteten Räumen, allen Beteiligungen, z.B. Grundstücks- oder Erbengemeinschaften....

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Suchbegriffe: Einkommensteuer, 2004, Einkommensteuererklärung, Steuer, Steuern, Besteuerung, Anlage V, Vermietung und Verpachtung, Grundstücke, Eigentumswohnung